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   BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83   

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BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83 (https://dejure.org/1984,646)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1984 - 1 D 63.83 (https://dejure.org/1984,646)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1984 - 1 D 63.83 (https://dejure.org/1984,646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische Ausnahmesituation - Wiederholte Selbstmorddrohungen - Persönlichkeitsfremde Pflichtverletzungen - Außergewöhnliche Seelenlage - Persönlichkeitsimmanente Dauerhaftigkeit - Krankheitswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 2, 3, § 55 S. 2, § 77 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 145
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Zwar hat die Vorinstanz zu Recht darauf hingewiesen, dass eine länger andauernde psychische Belastungssituation nicht geeignet ist, als "Ausnahmesituation" im Sinne des Milderungsgrundes anerkannt zu werden (vgl. z.B. Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - zur Abgrenzung zu den Fällen der verminderten Schuldfähigkeit und der Schuldunfähigkeit, vgl. Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - BVerwGE 76, 145 = DokBer B 1984, 192 m.w.N.).

    Bereits in seinem Urteil vom 28. März 1984 (a.a.O.) hatte der Senat zum Ausdruck gebracht, dass die Pflichtverletzung "äquivalent" zu der schockgeprägten Seelenlage sein müsse.

  • VG Trier, 24.11.2005 - 4 K 319/05

    Diebstahl und Warenverkauf von dienstlich zugänglichem Gut (hier Handys) als ein

    Aus dieser Besonderheit ergibt sich zugleich die Abgrenzung dieses Milderungsgrundes von dem einer persönlichkeitsfremden einmaligen Geiegenheitstat: Während bei dieser Spontanität und fehlende vernünftige Überlegung als Triebfeder bzw. Ursache für dienstpflichtwidriges Handeln typische Kennzeichen von normalerweise nur kurzfristiger Dauer sind, kann die durch ein äußeres Ereignis schockartig verursachte psychische Ausnahmesituation auch länger wirken und die während ihres Wirkens theoretisch bestehende Möglichkeit zu vernunftsgemäßem, emotional möglichst unbeeinflusstem Handeln beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1984 - Az: 1 D 63.83 -).

    Wenn auch hier noch ein gewisser zeitlicher Zusammenhang zu den angeblich schockauslösenden Drohanrufen im Juli 2002 gesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1984, a. a. O.), so fehlt dieser jedoch bei den weiteren 7 Einzeltaten im September und Oktober 2002, Bezüglich dieses Zeitraums ist nicht ersichtlich, dass ein eventueller seellsche Ausnahmezustand der Beklagten weiterhin angehalten haben soll, zumal sie ausweislich ihren Angaben in der Klageerwiderungsschrift dem Sohn nach Erhalt der Drohanrufe erneut finanziell zur Seite getreten ist und seine Schulden angeblich bezahlt hat.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 19 LD 4/06

    Vorwurf der Entnahme von Verwarnungsgeldern aus der Verwarnungsgeldkasse zur

    Ein Beamter, der sich bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergreift, die seinem Gewahrsam oder dem seiner Mitarbeiter und Vorgesetzten unterliegen, beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit, dass er regelmäßig das Vertrauensverhältnis, das ihn mit seinem Dienstherrn verbindet, zerstört und deshalb grundsätzlich für einen Verbleib im Dienst nicht mehr tragbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.03.2002 - 1 D 8.01 - Urt. v. 28.03.1984 - 1 D 63.83 -, BVerwGE 76, 145).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine

    Zwar gibt es in der Rechtsprechung des Senats Entscheidungen, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil des Senats vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 -).

    Zwar ist in dem Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - in Abgrenzung zu dem Milderungsgrund einer persönlichkeitsfremden einmaligen Gelegenheitstat ausgeführt, daß "die durch ein äußeres Ereignis schockartig verursachte psychische Ausnahmesituation auch länger wirken" kann.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2014 - 81 D 4.11

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter;

    Auch ein vorübergehender Zugriff auf dienstlich anvertraute Gelder stellt indessen ein Zugriffsdelikt dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - 1 D 22.00 -, BVerwGE 114, 240 ff., zit. nach juris, Rn. 13; Urteil vom 28. März 1984 - 1 D 63.83 -, BVerwGE 76, 145 ff., zit. nach juris, Rn. 10).

    Ein Beamter, der ihm amtlich anvertrautes oder zugängliches Gut seiner Verwaltung auch nur vorübergehend vorenthält, um es für eigene Zwecke einzusetzen, zerstört das Vertrauensverhältnis, das ihn mit seiner Verwaltung verbindet, und das für das ordnungsgemäße Funktionieren des öffentlichen Dienstes in seine Ehrlichkeit so nachhaltig, dass er grundsätzlich nicht im Dienst bleiben kann (BVerwG, Urteil vom 28. März 1984 - 1 D 63.83 -, BVerwGE 76, 145 ff., zit. nach juris, Rn. 10).

  • BVerwG, 07.04.1986 - 1 D 116.85

    Versagen eines Beamten in einer psychischen Ausnahmesituation

    Zu Unrecht meint das Bundesdisziplinargericht, diesen Ausnahmegrund hier unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. März 1984 (BVerwGE 76, 145) annehmen zu können.

    Anders, als das Bundesdisziplinargericht annimmt, ist auch der Entscheidung vom 28. März 1984 (BVerwGE 76, 145) nicht zu entnehmen, daß der Ausnahmegrund der psychischen Ausnahmesituation weiter als in der bisherigen Rechtsprechung angenommen ausgelegt werden könnte.

  • BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 103.85

    Dienstvergehen eines Schalterbeamten der Deutschen Bundespost - Vorliegen eines

    Seine Situation sei vergleichbar mit derjenigen, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - zugrunde gelegen habe.

    Zugunsten des Beamten ist auch dem Urteil des Senats vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - (BVerwGE 76, 145) nichts zu entnehmen, auf das sich der Beamte in seiner Berufung ausdrücklich bezieht.

  • BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96

    Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten

    Zwar gibt es in der Rechtsprechung des Senats Entscheidungen, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (z.B. ca. 3 Monate: Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - ca. 4 Monate: Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145 = ZBR 1984, 279>).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung

    Zwar gibt es in der Rechtsprechung des Senats Entscheidungen, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil des Senats vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwG 76, 145 = ZBR 1984, 279>; vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 - ).
  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 11/12

    Disziplinarklage auf Kürzung der Dienstbezüge wegen gemeinschaftlichen Diebstahls

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls oberhalb einer Bagatellgrenze von derzeit 50 Euro (BVerwG, Urteil v. 28.03.1984, 1 D 63.83, Nds. OVG, U. v. 12.04.2007, 19 LD 4/06 und vom 08.02.2011, 6 LD 4/08; Bayr. VGH, U. v. 27.10.2010, 16 aD 09.2470; zusammenfassend vergleiche nur: VG Magdeburg, U. v. 17.06.2008, 8 A 2/08 MD und U. v. 31.03.2011, 8 A 2/10 und U. v. 29.03.2012, 8 A 3/11; auch OVG LSA, U. v. 24.08.2011, 10 L 3/11; alle juris).
  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 76.96

    Entnahme von Bargeld aus Einschreibebriefen durch einen Postbeamten - Verstoß

  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

  • BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06

    Prognosebasis für die Einschätzung des Vorliegens eines schweren

  • BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95

    Innerdienstliches Dienstvergehen eines Postbeamten durch Einbehaltung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 21d A 2732/04

    Maßgebliche Wertgrenzen für das Eingreifen des Milderungsgrundes der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 82 D 3.17

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zollbeamten, der Gelder nicht abgeführt,

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 12/12

    Disziplinarklage auf Kürzung der Dienstbezüge wegen gemeinschaftlichen Diebstahls

  • VG Magdeburg, 31.03.2011 - 8 A 2/10

    Disziplinarrecht; Entfernung aus dem Dienst

  • VG Magdeburg, 28.02.2013 - 8 A 13/12

    Disziplinargerichtliches Verfahren: Prozessuale Mitwirkungspflicht des Beamten

  • VG Wiesbaden, 12.08.2011 - 28 K 608/10

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Zugriffsdelikten

  • BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung eines Zeugen im Falle

  • BVerwG, 08.12.1998 - 1 D 46.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Vornahme falscher Eintragungen in

  • BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
  • BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 06.10.1987 - 1 D 61.87

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten - Diebstahl eines Postbeamten

  • BVerwG, 24.04.1991 - 1 D 56.90

    Tätigkeit als Beamter bei der Deutschen Bundesbahn - Entwendung von Geld aus dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2002 - 6d A 5368/00

    Erwerb der Fachoberschulreife ; Anforderungen für die Verletzung eines

  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91

    Veränderung der verfahrensmäßigen Sachlage durch die Mandatsniederlegung des

  • BVerwG, 02.09.1986 - 1 D 34.86

    Dienstvergehen durch fortgesetzten Diebstahl in Tateinheit mit Verwahrungsbruch -

  • BVerwG, 26.02.1986 - 1 D 42.85

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

  • BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 145.84

    Unbefugte Entnahme von Münzgeld durch einen als Geldzähler der Geldsammelstelle

  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 D 54.87

    Zurückweisung einer Berufung - Zerstörung des durch den Dienstherren und der

  • VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 3/11
  • BVerwG, 11.04.1989 - 1 D 72.88

    Höchste Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst - Anerkennung eines

  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 D 58.88

    Öffnung von in amtlicher Eigenschaft empfangenen bzw. in Gewahrsam befindlichen

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